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BMF-Entwurf zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung
Die zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG erforderliche Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt vor, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 8a KStG erfüllt sind. § 8a KStG erfasst nur Vergütungen für Fremdkapital, das beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften überlassen wird. Die verdeckte Gewinnausschüttung führt beim wesentlich beteiligten Anteilseigner zu Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG.
Am hat das BMF einen Entwurf eines zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) im Internet veröffentlicht und diesen an die Kommunalen Spitzenverbände sowie Fach-, Berufs- und Wirtschaftsverbände zur schriftlichen Anhörung übersandt. Der Entwurf geht u. a. auf Finanzierungswege des § 8a KStG, anteiliges Eigenkapital, zulässiges Fremdkapital, die Holdingregelung und Fremdfinanzierung von Personengesellschaften.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Verwaltungsauffassung erst durch ein endgültiges BMF-Schreiben nach Abschluss der Anhörung festgelegt wird. Das endgültige BMF-Schreiben soll möglichst noch bis zur Mitte des Jahres 2004 im Bundessteuerblatt v...