Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bei Übertragung der Gesellschaftsanteile
++ Kernaussagen ++Die Verpflichtung einer GmbH, ihrem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pension zu zahlen, ist bilanziell durch eine Rückstellung abzubilden. Sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer jedoch die Veräußerung seiner GmbH-Anteile beabsichtigt, sind die steuerlichen Folgen hinsichtlich der Behandlung der Pensionsrückstellung, drohender vGA und dem erzielbaren Erlös für den Verkauf der Anteile zu würdigen.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
++ Kurzgliederung
++ | |||||
I. II. III. | EinführungWiderruf der Pensionsverpflichtung
durch die GmbH und Zahlung einer AbfindungVerzicht auf die erteilte
Pensionszusage durch den Ges.-Gf. ohne Zahlung einer Abfindung | IV. V. VI. VII. | Vergleich/Wechselwirkung von Widerruf mit Abfindung
und VerzichtVerkauf von WG (Asset deal)Übertragung der
Pensionsverpflichtung auf eine neu gegründete GesellschaftÜbertragung
der Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds |
I. Einführung
Hat eine GmbH ihrem beherrschenden Ges.-Gf. eine Pensionszusage erteilt, werden die bei der Übertragung der Gesellschaftsanteile vorhandenen Pensionsverpflichtungen häufig als Hindernis angesehen.
Weitestgehend unproblematisch ist die Anteilsübertragung, wenn ...