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Steuerberatung | doppelte berufliche Niederlassung eines Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters
Die Aufteilung der Berufsausübung eines Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers auf örtlich verschiedene Niederlassungen ist jedenfalls dann unzulässig, wenn er unter beiden Anschriften als „Steuerberater und Wirtschaftsprüfer„ firmiert. Ob eine Aufteilung der Berufsausübung nach den unterschiedlichen Qualifikationen auf örtlich verschiedene Niederlassungen zulässig ist, kann insoweit dahinstehen ( nrkr., DStRE 2004, 429).