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BAG 14.01.2004 7 AZR 342/03, NWB 21/2004 S. 165

Arbeitsrecht | befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit

Die Vereinbarung einer befristeten Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit bedarf zu ihrer Wirksamkeit nicht der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG. Die befristete Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten ist sachlich gerechtfertigt, wenn die Erhöhung nur mit Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die teilweise Beurlaubung eines anderen Mitarbeiters vorübergehend frei werden ().