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Einkommensteuer | ausländische Einkünfte und Bezüge eines Kindes
Zur Umrechnung nicht auf Euro lautender Einkünfte und Bezüge gem. § 32 Abs. 4 Satz 10 EStG hat das (BStBl 2004 I S. 432) die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank sowie weitere Kurse gemäß der Devisenkursstatistik der Deutschen Bundesbank mit Stand Ende September 2003 veröffentlicht.