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BFH 22.01.2004 IV R 51/01, NWB 21/2004 S. 161

Einkommensteuer | freiberufliche Tätigkeit eines Krankenpflegers – häusliche Krankenpflege und Pflegehilfe (§ 18 Abs. 1 Nr. 1, § 15 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein selbständig tätiger Krankenpfleger kann Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit erzielen, wenn er Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbringt. Bedient er sich dabei qualifizierten Personals, setzt eine leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit voraus, dass er auch selbst gegenüber jedem Patienten pflegerisch tätig wird. (2) Leistungen der häuslichen Pflegehilfe führen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Dazu führt der Senat weiter aus: Der Umfang der häuslichen Pflegehilfe ist von der Vorstellung bestimmt, dass der Pflegebedürftige Hilfeleistungen für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens erhält. Selbst wenn diese Hilfeleistungen im Rahmen der Grundp...