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BFH 22.01.2004 IV R 44/02, NWB 21/2004 S. 160

Einkommensteuer | Ehegatten-Mitunternehmerschaft bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)

Das IV R 44/02lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Von einer Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten in der Landwirtschaft ist auch dann auszugehen, wenn weder ein ausdrücklicher Gesellschaftsvertrag noch ein der PersGes wirtschaftlich vergleichbares Gemeinschaftsverhältnis vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn der luf Grundbesitz entweder den Eheleuten gemeinsam oder ein erheblicher Teil des luf Grundbesitzes jedem Ehegatten zu Alleineigentum oder Miteigentum gehört, die Eheleute in dem gemeinsamen Betrieb mitarbeiten und keine anzuerkennenden abweichenden Vereinbarungen über die Nutzung der WG bestehen (st. Rspr. seit , BStBl 1983 II S. 636). In solchen Fällen kann die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses i. d. R. nur durch den Nachweis...BStBl 1983 II S. 73