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IWB Nr. 9 vom Seite 397 Fach 3 Deutschland Gr. 2 Seite 1110

Die US-amerikanische Limited Liability Company (LLC) und ihre steuerrechtliche Einordnung für die Zwecke der deutschen Besteuerung

von Regierungsrätin z. A. Ann-Erika Jörißen, LL.M., Köln/Paris (die Verfasserin ist im Höheren Dienst der Finanzverwaltung NRW tätig; der Aufsatz gibt lediglich die private Auffassung der Verfasserin wieder)

Die Beliebtheit der LLC als Gesellschaftsform hat in den US-amerikanischen Staaten seit den neunziger Jahren immer mehr zugenommen (Bungert, IStR 1993, S. 128; Haase, IStR 2002, S. 733) und es ist zu erwarten, dass das auch in Zukunft so bleibt. Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen, aber auch Konzernstrukturen verwenden sie. In bestimmten Geschäftszweigen, insbesondere denen der Banken und Versicherungen, ist sie allerdings nicht zugelassen (Hey, RIW 1992, S. 916). Sie bietet

  • zivilrechtliche Flexibilität bezüglich der gesellschaftsvertraglichen Gestaltung (Schnittker, GmbHR 2001, S. 713);

  • beschränkte Haftung der Gesellschafter (Schnittker, GmbHR 2001, S. 713); und in aller Regel auch

  • die steuerrechtliche Behandlung in den USA als Personengesellschaft (Hey, RIW 1992, S. 916; Schnittker, GmbHR 2001, S. 382), was zur Vermeidung der für das US‐amerikanische Körperschaftsteuersystem charakteristischen Doppelbelastung durch Besteuerung der Gewinne auf der Ebene der Gesellschaft und der Gesellschafter führt (Zschiegner, IWB 1997, F. 8 USA Gr. 2 S. 895; Halm, GmbHR 1995, S. 576; Schnittker, GmbHR 2001, S. 713). S. 398

Die Limi...