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BAG 14.10.2003 9 AZR 100/03, NWB 20/2004 S. 157

Schwerbehindertenrecht | Teilzeitbeschäftigung eines Schwerbehinderten bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente

Eine tarifvertragliche Regelung, die während der Bewilligungsdauer einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit das Ruhen des Arbeitsverhältnisses anordnet, kann nicht die schwerbehindertenrechtliche Pflicht des Arbeitgebers aufheben, einen schwerbehinderten Menschen entsprechend seinen Fähigkeiten unter behinderungsbedingter Verringerung der Arbeitszeit zu beschäftigen. Das ist dann der Fall, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer nach ärztlicher Feststellung noch in der Lage ist, trotz einer vom Rentenversicherungsträger festgestellten Erwerbsminderung mit verringerter Arbeitszeit tätig zu werden und dem Arbeitgeber diese Beschäftigung auch zumutbar ist. Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es eine...