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BBV 5/2004 S. 5

Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel

Zur Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels von der privaten Vermögensverwaltung hat das ausführlich Stellung genommen. Veräußern demnach Privatpersonen Grundstücke, ist bei der Prüfung, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, wesentlich auf die Dauer der Nutzung vor Veräußerung und die Zahl der veräußerten Objekte abzustellen. In Fällen, in denen ein gewerblicher Grundstückshandel zu verneinen ist, bleibt jedoch zu prüfen, ob der Gewinn aus der Veräußerung nach § 23 EStG besteuert werden muss. – Das Thema wird in einem der nächsten Hefte behandelt werden.