Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Keine passive Rechnungsabgrenzung für Verzicht auf eine vereinbarte Hausverwaltertätigkeit
Das (Revision eingelegt, Az. des BFH: I R 9/04) entschieden, dass eine hausverwaltende Gesellschaft für Entschädigungen, die sie vereinbarungsgemäß für die vorzeitige Beendigung von Hausverwalterverträgen erhält, keine passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden kann.