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Limited Liability Company
zur steuerlichen Behandlung
Die US-amerikanische Rechtsform der Limited Liability Company (LLC) erfreut sich seit Mitte der 90er Jahre wachsender Beliebtheit. Aus deutscher Sicht war diese Rechtsform allerdings bisher mit dem Nachteil verbunden, dass es zu ihrer steuerlichen Behandlung im Inland keine allgemeine Stellungnahme der Finanzverwaltung gab. Eine Beteiligung an einer LLC war daher mit erheblichen steuerlichen Rechtsunsicherheiten verbunden, so dass ohne eine im Vorfeld eingeholte verbindliche Auskunft der Finanzverwaltung ein Engagement in einer LLC praktisch nicht denkbar war.
Diese Situation hat sich nun mit dem geändert. Darin hat die Finanzverwaltung nicht nur zur Einordnung der LLC für steuerliche Zwecke (Qualifikation als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft), sondern auch zu den daraus resultierenden Rechtsfolgen Stellung genommen.
Es ist davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung dieses Schreiben auch zur Einordnung anderer ausländischer hybrider Rechtsformen, d. h. Gesellschaftsformen, die personen- und kapitalgesellschaftliche Charakteristika aufweisen, heranziehen wird.
, BStBl 2004 I S. 411.