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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 3007/90

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, BUrlG § 7 Abs. 3, BUrlG § 7 Abs. 4, HGB § 246 Abs. 2, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3

Urlaubsabgeltung an Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Die Frage, ob bei einer Kapitalgesellschaft tätige Gesellschafter gegen die Gesellschaft einen Anspruch auf nachträgliche Abgeltung von Urlaubsansprüchen haben, richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Die Abgeltung von rechtlich nicht mehr bestehenden Urlaubsansprüchen an Gesellschafter stellen verdeckte Gewinnausschüttungen dar.

Fundstelle(n):
EAAAB-20873

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