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BBK 9/2004 S. 4398

Gesellschafterbezogene Betrachtungsweise des § 6b EStG i. d. F. des UntStFG

§ 6b EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 stellte bei WG im Gesamthandsvermögen nicht mehr auf den einzelnen Mitunternehmer, sondern die Mitunternehmerschaft ab, führte damit also die gesellschaftsbezogene Betrachtung ein. Der Gesetzgeber ist mit dem UntStFG zur gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise zurückgekehrt. Damit werden ab dem VZ 2002 Übertragungen der stillen Reserven begünstigter Anlagegüter zwischen dem Sonderbetriebsvermögen und Einzelunternehmen eines Mitunternehmers und dem Gesamthandsvermögen der Mitunternehmerschaft zulässig, soweit die Rücklage und die entsprechenden WG dem Mitunternehmer jeweils (anteilig) zuzurechnen sind (vgl. R 41b Abs. 6-9 EStR 2003). Die Vorschrift des § 6 Abs. 5 EStG lässt eine Übertragung eines WG zwischen beteiligungsidentischen Schwester-PersGes zum Buchwert nicht ...