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Änderungen bei der Lohnabrechnung im Baugewerbe
++ Kernaussagen ++Die Vergütungsberechnungen für gewerbliche Mitarbeiter im Baugewerbe gehören zu den schwierigsten und umfangreichsten Lohnabrechnungen. Der Beitrag aktualisiert die bisher erschienenen Darstellungen in BBK F. 5 S. 579, S. 643 und S. 657.
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Kurzgliederung ++ | |||||
I.II.III. | SozialkassenbeitragWinterbauförderungMindestlöhne | IV.V. | Steuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge
für die RentenbeihilfeSteuerliche Behandlung bei
Entschädigungszahlungen |
I. Sozialkassenbeitrag
Die Berechnung der Vergütung für gewerbliche Mitarbeiter im Baugewerbe gehört zu den schwierigsten und umfangreichsten Lohnabrechnungen innerhalb der Wirtschaftsbranchen Deutschlands. Durch die ständigen Änderungen der vergangenen Jahre wurde die Arbeit in den Lohnbüros immer komplexer.
Der monatlich vom Arbeitgeber abzuführende prozentuale Sozialkassenbeitrag von der Bruttolohnsumme beträgt ab dem in den alten Bundesländern 20,0 %, in den neuen Bundesländern 18,0 % sowie in Berlin-West 27,1 % und Berlin-Ost 25,1 %.
Der Sozialkassenbeitrag für die neuen und alten Bundesländer und das Land Berlin teilt sich ab dem wie folgt auf:
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alte
Bundesländer | neue
Bundesländer |
Die Ausschlussfristen für die Beantragung von Winterausfallgeld (WAG), Mehraufwands-Wintergeld (MWG) und Zuschuss-Wintergeld (ZWG) sind wie folgt: