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BGH 10.02.2004 X ZR 117/02, NWB 19/2004 S. 149

Schenkungsrecht | Rückforderungsanspruch wegen Notbedarfs bei Zweitschenkung

Ist die Verpflichtung des Beschenkten zur Herausgabe des Geschenks ausgeschlossen, weil er damit eine Sache erworben und diese seinerseits unentgeltlich einem Dritten zugewendet hat, so haftet der Dritte nicht auf Herausgabe der ihm zugewendeten Sache, sondern auf Wertersatz, kann sich jedoch durch Herausgabe der Sache befreien. Der Tod des Schenkers steht dem Fortbestand des Rückforderungsanspruchs und seiner Überleitung auf den Träger der Sozialhilfe nicht entgegen ().