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BGH 16.02.2004 II ZR 316/02, NWB 19/2004 S. 149

Aktienrecht | unzulässige Aktienoptionsprogramme für Aufsichtsratsmitglieder

Aktienoptionsprogramme zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern sind bei Unterlegung mit zurückgekauften eigenen Aktien der Gesellschaft (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG) ebenso unzulässig wie bei Unterlegung mit bedingtem Kapital gem. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG. Das Gesetz erwähnt als Bezugsberechtigte lediglich Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung; eine Erweiterung auf Aufsichtsratsmitglieder lässt das Aktiengesetz nicht zu ().