Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktienrecht | unzulässige Aktienoptionsprogramme für Aufsichtsratsmitglieder
Aktienoptionsprogramme zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern sind bei Unterlegung mit zurückgekauften eigenen Aktien der Gesellschaft (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG) ebenso unzulässig wie bei Unterlegung mit bedingtem Kapital gem. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG. Das Gesetz erwähnt als Bezugsberechtigte lediglich Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung; eine Erweiterung auf Aufsichtsratsmitglieder lässt das Aktiengesetz nicht zu ().