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BFH 19.02.2004 VI R 135/01, NWB 19/2004 S. 148

Lohnsteuer | Aufteilung der Aufwendungen für einen gemischt genutzten Personalcomputer – Behandlung von Peripheriegeräten (§ 6 Abs. 2, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, § 12 Nr. 1 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein privat angeschaffter und in der privaten Wohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG sein. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von etwa 10 v. H. nicht übersteigt. (2) Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind aufzuteilen. § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG steht einer solchen Aufteilung nicht entgegen. (3) Die Peripherie-Geräte einer PC-Anlage sind regelmäßig keine geringwertigen WG i. S. des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG. Eine Ausnahme bilden hierbei Kombinations-Geräte, die beispielsweise nicht nur als Drucker, sondern unabhängig von dem Rechner und den übrigen Peripherie-Geräten auch als Fax und Kopierer genutzt werden können. Das Gleiche gilt für externe Datenspeicher, die unabhängig vom Rechner der Speiche...