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NWB Nr. 19 vom Seite 1437 Fach 3 Seite 12849

Die ertragsteuerliche Behandlung von Venture Capital Fonds und Private Equity Fonds

von Regierungsdirektor Winfried Keisinger, Berlin

Das (BStBl 2004 I S. 40) zur ertragsteuerlichen Behandlung von Venture Capital Fonds und Private Equity Fonds Stellung genommen. Schwerpunkte sind die Abgrenzung der vermögensverwaltenden zur gewerblichen Tätigkeit der Fonds sowie die Besteuerung des erhöhten Gewinnanteils der Initiatoren. Damit endet eine über mehrere Jahre andauernde und im Detail kontrovers geführte Debatte zur steuerlichen Behandlung dieser besonderen Anlageformen, die vor allem im Innovations- und Technologiebereich eine große Bedeutung erlangt haben und deren Stellenwert aufgrund des partiellen Rückzugs der Banken aus der Mittelstandsfinanzierung zukünftig noch weiter zunehmen wird.

I. Begriff und Erscheinungsformen von Private Equity

Private Equity und Venture Capital stellen besondere Formen eigenkapitalähnlicher Beteiligungen an Unternehmen dar. Private Equity ist dabei der Oberbegriff für alle Eigenkapitalbeteiligungen außerhalb der Börsen. Neben Venture Capital gehören hierzu auch weitere Formen der Eigenkapitalbeteiligungen wie Leveraged Buy-Out, Management Buy-Out, Management Buy-In sowie Mezzanine-Kapital als Mischform zwischen Eigen- und Fr...