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IWB 8/2004 S. 846

Tschechien | Senkung des Regelsatzes der Mehrwertsteuer auf 19 %

Das tschechische Parlament hat am ein neues Mehrwertsteuergesetz beschlossen. Danach sinkt der Regelsatz der Mehrwertsteuer ab von 22 % auf 19 %, womit auch einer Auflage der EU zur Umsatzsteueranpassung im europäischen Rahmen entsprochen wurde. Bei einer ganzen Reihe von Waren und Dienstleistungen kommt jedoch der ermäßigte Steuersatz von 5 % nicht mehr zur Anwendung; so bei Speisen in Restaurants und Betriebskantinen, Hygieneartikeln mit Ausnahme von Windeln, Toilettenpapier, Kondomen, Eintrittspreisen für Fußballspiele, Schwimmbäder, Zoobesuche, bei Tierfutter, Fotoentwicklungsarbeiten, Gebühren für Kabelfernsehen usw. Ab soll der Mehrwertsteuersatz von 19 % auch für Hotelpreise gelten. Wenn auch Preise für Gas und Elektrizität, Kraftfahrzeuge, Benzin, Schokol...