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FG Köln 16.10.2003 7 K 1371/01, IWB 8/2004 S. 844

Gewerbesteuer | Vereinbarkeit von § 8 Nr. 7 GewStG mit EU- und Verfassungsrecht

Die Bestimmung des § 8 Nr. 7 GewStG verstößt auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des (Rs. C-294/97, BStBl II 1999, S. 851 „Eurowings„) weder gegen gemeinschaftsrechtliche noch gegen verfassungsrechtliche Rechtsgrundsätze (, rkr., EFG 2004, S. 138). • Hinweis: Die Entscheidung liegt auf einer Linie mit dem Urt. des Niedersächs. , EFG 2003, S. 1644) sowie dem , EFG 2001, S. 36). Es geht um die Reichweite der „Eurowings-Entscheidung„. Nach § 8 Nr. 7 Satz 1 GewStG ist dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Hälfte der Miet- und Pachtzinsen hinzuzurechnen, die für die Benutzung der nicht in Grundbesitz bestehenden und in fremden Eigentum stehenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geleistet werden. Dies gilt grundsätzlich nicht, sowei...