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Außensteuerrecht | kein Bereich mit eigenständigem wirtschaftlichem Schwergewicht bei der Hinzurechnungsbesteuerung
Die Rspr. des BFH, nach der die Regelung in Abschn. 76 Abs. 9 Sätze 3 und 4 KStR (Bereich mit eigenständigem wirtschaftlichem Schwergewicht) im Gesetz keine Grundlage habe (Urt. v. , I R 77/94, BStBl II 1996, S. 122), ist auch auf die entsprechende Regelung in Tz. 8.0.2 Satz 7 des (BStBl I, Sondernummer 1/1995) anzuwenden (, EFG 2004, S. 317). • Hinweis: Streitig war, ob die von einer schweizerischen AG erzielten Zinserträge aus der Anlage von Finanzmitteln als Nebeneinnahmen der aktiven Tätigkeit der AG zuzurechnen sind. Die übrigen Voraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung (Deutschbeherrschung, Niedrigbesteuerung) lagen unstreitig vor. Zinsen sind grundsätzlich Einkünfte aus passivem Erwerb, die nur unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG (l...BStBl II 1996, S. 122BStBl II 1996, S. 122