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BGH 26.02.2004 VII ZR 247/02, NWB 18/2004 S. 142

Bauvertrag | Sicherung von Gewährleistungsansprüchen durch Bürgschaft

Eine Klausel in AGB eines Bauvertrags, die den Auftragnehmer verpflichtet, zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausschließlich eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen, ist nicht nach § 9 AGBG unwirksam. Wird der Auftragnehmer in einer solchen Klausel verpflichtet, die Bürgschaft gem. „Muster des Auftraggebers„ zu stellen, ist damit in Anlehnung an § 17 Nr. 4 Satz 2 VOB/B zum Ausdruck gebracht, dass die Bürgschaft nach Vorschrift des Auftraggebers auszustellen ist. Der Auftraggeber wird nicht berechtigt, die Sicherungsabrede durch das Muster zu ändern ().