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Bewertung | Berücksichtigung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts beim Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG
Der BFH hat im Urt. v. - II R 27/02 (BStBl 2003 II S. 179) entschieden, die Belastung aus einem unentgeltlichen Nutzungsrecht könne im Rahmen des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 146 Abs. 7 BewG nicht zur Feststellung eines niedrigeren Grundstückswerts führen. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu H 163 und H 177 „Nießbrauchs- und andere Nutzungsrechte, die sich auf den Grundstückswert ausgewirkt haben„ ErbStH 2003. In Übereinstimmung mit den obersten FinBeh der anderen Länder sind die insoweit abweichenden Rechtsgrundsätze des BFH-Urt. II R 27/02 nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (gleich lautende Erlasse der obersten FinBeh der Länder; hier , BStBl 2004 I S. 272).