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BFH 02.03.2004 IX R 43/03, NWB 18/2004 S. 138

Einkommensteuer | Entgelt für Inanspruchnahme eines Grundstücks im Zuge der Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 3 EStG)

Erhält ein Eigentümer für die Inanspruchnahme seines Grundstücks im Zuge der Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Nachbargrundstück ein Entgelt, so muss er dieses gem. dem nach § 21 Abs. 1 EStG versteuern. Richtet sich die vertragliche Vereinbarung auf eine zeitlich begrenzte Nutzungsbefugnis, so kommt es, so der Senat in seinen weiteren Ausführungen, nicht darauf an, wie die Parteien ihr Übereinkommen bezeichnen und ob sie die Begriffe „Vermietung„ oder „Verpachtung„ verwenden. Maßgeblich ist der wirtschaftliche Gehalt des von den Beteiligten abgeschlossenen Vertrags. Danach führt die unmittelbare Inanspruchnahme des Grundstücks gegen Entgelt zu einer mit der Vermietung vergleichbaren Nutzungsüberlassung, die sich mit dieser besonderen Qualität von einem Verhalten...BStBl 1966 III S. 395