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Sächsisches FG Beschluss v. - 7 V 1918/01

Gesetze: AO 1977 § 69, AO 1977 § 34, AO 1977 § 191 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3

Geschäftsführerhaftung

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides bei Fehlen von Grundlagen zur Berechnung der Haftungsquote

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Haftung USt und Säumniszuschläge)

Leitsatz

1. Der Geschäftsführer haftet grundsätzlich in dem Umfang für die Steuerrückstände der GmbH, in dem das Finanzamt infolge der ungleichgewichtigen Schuldentilgung durch die GmbH mit seinen Forderungen ausgefallen ist.

2. An der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides bestehen ernstliche Zweifel, wenn die Berechnung der Haftungsquote durch das Finanzamt anhand der dem Finanzgericht vorliegenden Akten bei summarischer Prüfung nicht nachvollziehbar ist, da insbesondere Angaben des Gesamtvollstreckungsverwalters zur Höhe der Verbindlichkeiten und zu den im Haftungszeitraum geleisteten Zahlungen fehlen.

Fundstelle(n):
XAAAB-20323

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