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Sächsisches FG  v. - 6 K 316/01

Gesetze: UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 10 Abs. 1

Steuerbarkeit einer nachträglichen Zahlung zum Ausgleich des Verlusts aus einer entgeltlich durchgeführten Veranstaltung

Umsatzsteuer 1996

Leitsatz

Eine Zahlung, die ein Konzertveranstalter nachträglich (durch einen außergerichtlichen Vergleich) vom Auftraggeber zum Ausgleich eines bei der Durchführung einer Veranstaltung erlittenen Verlusts erhält, sind Bestandteil des umsatzsteuerlichen Entgelts, wenn die Zahlung ihren Grund in der ursprünglichen Vereinbarung über die Durchführung der Veranstaltung findet, es sich also nicht um Schadensersatz handelt. Die Zahlung unterliegt im Jahr der Vereinnahmung der Umsatzsteuer.

Fundstelle(n):
DAAAB-20321

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