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OFD Münster 18.09.2003 S 2303 - 2 - St 13 - 33, NWB 41/2003 S. 308

Einkommensteuer | Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners insbesondere in den Fällen des § 50a EStG

Mit Urt. v. - I R 10/02 (NWB EN-Nr. 932/2003) hat der BFH entschieden, dass der Anlauf der Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner gem. § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO gehemmt wird, wenn eine zur Einbehaltung und Abführung von Steuern verpflichtete Person (Entrichtungsschuldner) die ihr obliegende Steueranmeldung nicht abgibt. Mit Schr. v. - IV A 4 - S 0341 - 3/03 (NWB EN-Nr. 1147/2003) hat daher das BMF sein anders lautendes Schr. v. - S 0340, S 1300 (BStBl 1997 I S. 414) aufgehoben. Gemäß hat dies insbesondere Folgen für die Inanspruchnahme des Vergütungsschuldners in Anwendungsfällen des Steuerabzugs nach § 50a EStG. Entgegen der Vfg. v. - S 2303 - 2 - St 13 - 31 (EStG-Kartei NRW §§ 50, 50a EStG Nr. 800) sind nunmehr aufgrund der geänderten Verwaltungsauffassung bei Nichtabgabe der...