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BAG 17.06.2003 3 ABR 43/02, NWB 17/2004 S. 135

Betriebliche Altersversorgung | verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung

Ein kollektiver Günstigkeitsvergleich (s. dazu ) zwischen einem durch Gesamtzusage begründeten Versorgungswerk, das durch Widerruf für neu in den Betrieb eintretende Mitarbeiter geschlossen worden war, und einer geänderten Versorgungsordnung, die wieder für alle Mitarbeiter geöffnet ist, kann nicht ohne weiteres in der Weise vorgenommen worden, dass dem Aufwand für das geschlossene Versorgungswerk mit der naturgemäß sinkenden Zahl von Versorgungsberechtigten der Aufwand gegenübergestellt wird, der auf unbestimmte Zeit für das wieder geöffnete Versorgungswerk aufzubringen wäre ().