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OLG Hamm 04.12.2003 27 U 112/03, NWB 17/2004 S. 134

Gesellschaftsrecht | Frist für die Anfechtung von Beschlüssen der GmbH-Gesellschafter

Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse der Gesellschafter-Versammlung einer GmbH sind regelmäßig innerhalb eines Monats zu erheben. Dass diese Klagefrist nur aus einer „Leitbildfunktion„ des § 246 Abs. 1 AktG herzuleiten ist, bedeutet nicht, dass eine nur geringfügige Überschreitung dieser Frist immer, also auch beim Fehlen besonderer Umstände, die die Fristüberschreitung rechtfertigen können, unschädlich ist (, MDR 2004, 343).