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Umsatzsteuer | Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG auf die Leistungen der ausübenden Künstler
Mit Urt. vom 23. 10. 2003 - Rs. C-109/02, Kommission der Europäischen Gemeinschaften (NWB EN-Nr. 172/2004) hat der EuGH entschieden, dass für die Leistungen von Solisten an Veranstalter – wie für Ensembles – der ermäßigte USt-Satz gewährt werden muss. Gemäß gilt Folgendes: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG ist auf die Leistungen der dort aufgeführten Einrichtungen sowie für die entsprechenden Leistungen der ausübenden Künstler anwendbar, mit der Folge, dass diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Für Leistungen der ausübenden Künstler bis zum 30. 6. 2004 wird es hinsichtlich des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstandet, wenn der ausübende Künstler den allgemeinen USt-Satz in Rechnung gestellt hat. Das BMF-Schreiben ist auf alle noch offenen Fä...