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BFH 02.03.2004 IX R 68/02, NWB 17/2004 S. 131

Einkommensteuer | keine Leistung des Versicherungsnehmers durch Weiterleiten der Vertreterprovision an ihn (§ 22 Nr. 3 EStG)

Ein Versicherungsnehmer erbringt gem. keine Leistung i. S. von § 22 Nr. 3 EStG, wenn er es durch eine Vereinbarung mit einem Versicherungsvertreter (lediglich) erreicht, dass dieser einen Teil seiner Provision an ihn weiterleitet. Bei den Provisionsrückzahlungen handelt es sich um einen Rückfluss von Aufwendungen zum Erwerb der Versicherung in Gestalt von Provisionen (Abgrenzung zum , BStBl 1998 II S. 619). In dem letztgenannten Urteil hat der BFH eine steuerbare Leistung auch in einem Verhalten gesehen, das es einem anderen ermöglicht, einen Versicherungsvertrag abzuschließen und dadurch einen Provisionsanspruch zu erwerben. Ein derartiges Verhalten muss eingebettet sein in eine Vermittlungstätigkeit des Stpfl., die unter dieser Voraussetzung auch dann ...BStBl 1998 II S. 619