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Außensteuer | keine Wegzugsteuer für Auswanderer
Der in Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) verankerte Grundsatz der Niederlassungsfreiheit ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verwehrt, zur Vorbeugung gegen die Steuerflucht eine Regelung wie die in Art. 167 bis des französischen Code général des impôts vorgesehene einzuführen, wonach latente Wertsteigerungen besteuert werden, wenn ein Stpfl. seinen stl. Wohnsitz ins Ausland verlegt (, Hughes de Lasteyrie du Saillant). Wir werden in Kürze in den NWB über dieses Urteil berichten.