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GmbH | keine Aufdeckung stiller Reserven nach Begründung einer Betriebsaufspaltung
Erwirbt eine dem bisherigen Einzelunternehmer nahe stehende Person im Rahmen der Begründung einer Betriebsaufspaltung mit einer zuvor durch Bargründung errichteten GmbH Anteile dieser GmbH, ohne ein Aufgeld für die zuwachsenden stillen Reserven zu zahlen und werden diese Anteile im Privatvermögen gehalten, führen weder der Anteilserwerb noch die Übertragung der WG vom Einzelunternehmen auf die Betriebs-GmbH zu Buchwerten zu einer Realisierung der anteiligen stillen Reserven, wenn der Anteilserwerb der nahe stehenden Person deren wesentliche Beteiligung i. S. des § 17 EStG an der Betriebs-GmbH begründet (nrkr. , BFH-Az.: X R 37/03).