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BBK 7/2004 S. 4389

Beginn des zweiten Begünstigungszeitraums (§ 4 Abs. 2 FördG)

Der Beginn des – nach Ausschöpfung der zulässigen Sonderabschreibung – zweiten Begünstigungszeitraums hängt lediglich davon ab, wann der Stpfl. die Sonderabschreibung vollständig ausgeschöpft hat. Er ist nicht davon abhängig, wann die Modernisierungsmaßnahme abgeschlossen wurde. Der Abzug einer zusätzlichen linearen AfA neben der Restwertabschreibung auf den Sanierungsaufwand ist gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 48/03) nicht zulässig.

[KA]