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NWB 16/2004 S. 127

Krankenversicherung | neue Rehabilitations-Richtlinien

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Richtlinien über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Rehabilitations-Richtlinien) v. als Neufassung im BAnz Nr. 63 v. S. 6769 bekannt gemacht, die am in Kraft getreten ist. Die Richtlinien enthalten als Anlage 3 die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation. Diese erlaubt eine bessere Differenzierung der Schädigungen, eine Zusammenfassung oder Trennung von Aktivitäten und Teilhabe und berücksichtigt äußere und innere Einflüsse auf Funktionsfähigkeit und Behinderung.