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Umsatzsteuer | Erweiterung der umsatzsteuerlichen Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)
Durch das HBeglG 2004 v. wird die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der USt auf alle ustpfl. Umsätze, die unter das GrEStG fallen, ausgedehnt, außerdem auf bestimmte Bauleistungen, wenn der Leistungsempfänger selbst derartige Bauleistungen erbringt. Die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für die vorgenannten Umsätze ist zum in Kraft getreten und auf Umsätze anzuwenden, die nach dem bewirkt werden. Das zu dieser Thematik ausführlich Stellung genommen. Um etwaige Anlaufschwierigkeiten für die betroffenen Unternehmer zu vermeiden, die aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Veröffentlichung der Ermächtigung durch den EU-Ministerrat und dem Inkrafttreten der Regelung entstehen können (s. dazu ...