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BFH 28.01.2004 I R 50/03, NWB 16/2004 S. 121

Körperschaftsteuer | Abgeltungszahlungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub keine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 KStG)

Nach dem stellen Abgeltungszahlungen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder an eine diesem nahe stehende Person auch bei Fehlen von Vereinbarungen zu den Voraussetzungen der Zahlungen und trotz des gesetzlichen Verbots der Abgeltung von Urlaubsansprüchen in § 7 Abs. 4 BUrlG keine vGA dar, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen. Ein Widerspruch zur sog. Überstunden-Rspr. des Senats (Urt. v. - I R 75/96, BStBl 1997 II S. 577, und v. - I R 6/96, BFH/NV 1997 S. 804), wonach sich die Vereinbarung über die Vergütung von Überstunden nicht mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers verträgt, liegt darin nicht. Nicht zu beanstanden war im entschiedenen Fall, dass die GmbH die Abgeltungsbeträge bereits mit den Dezembergehältern ...