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BFH 26.11.2003 VIII R 32/02, NWB 16/2004 S. 121

Einkommensteuer | Hilfe zum Lebensunterhalt als anrechenbare Bezüge eines volljährigen behinderten Kindes (§ 32 Abs. 4 EStG 1998)

Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind, das im Haushalt seines Vaters lebt, imstande ist, sich selbst zu unterhalten, gehört nach dem die dem Kind gewährte Hilfe zum Lebensunterhalt zu seinen anrechenbaren Bezügen i. S. des § 32 Abs. 4 EStG, es sei denn, der Sozialleistungsträger kann für seine Leistungen bei dem Vater Regress nehmen. Die Fähigkeit des behinderten Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs zweier Bezugsgrößen, nämlich des gesamten Lebensbedarfs einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits, zu prüfen. Der gesamte existenzielle Lebensbedarf eines behinderten Kindes setzt sich typischerweise aus dem allgemeinen Lebensbedarf (Grundbedarf) und dem individuellen behinderungsbedingten Mehrbedarf zusammen. Hat der Antrag...