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FG München Beschluss v. - 13 K 1054/04

Gesetze: FGO § 60, AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 5, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23

Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

Das Gericht hat auf Antrag des Finanzamts einen Dritten nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO – unabhängig von den Voraussetzungen des § 60 FGO – zum Verfahren beizuladen, wenn bei Erfolg der Klage ein Steuerbescheid gegenüber dem Dritten wegen anderer rechtlicher Beurteilung des Sachverhalts möglicherweise zu ändern ist.

Fundstelle(n):
HAAAB-19959

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