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BBV 4/2004 S. 7

Quellensteuern ohne Besteuerung der zugrunde liegenden Kapitaleinkünfte nicht erstattungsfähig

Können ausländische, grundsätzlich anrechenbare Quellensteuern aus Staaten, mit denen ein DBA besteht, im Inland nicht angerechnet werden, weil sich nach der Anwendung des Sparer-Freibetrags keine steuerpflichtigen Kapitalerträge ergeben, kommt gemäß der Entscheidung des ) auch eine Erstattung dieser ausländischen Quellensteuern nicht in Betracht (hier: betreffend Dividenden aus Finnland bzw. den Niederlanden).