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Noch einmal: „Steuerschädliche” Nachschenkungen im 10-Jahreszeitraum?
Im Berater-Brief Vermögen Heft 2/2004 (S. 27) wurde auf die Problematik hingewiesen, dass es bei Nachschenkungen, also solchen innerhalb des 10-Jahreszeitraums, infolge der Gesetzesänderung zu „steuerlichen Nachbelastungen„ kommen kann.
Versehentlich ist die Lösung des Beispiels nur teilweise abgedruckt worden, was zu Missverständnissen führen kann. Im Folgenden soll deshalb die Lösung noch einmal komplett vorgestellt werden.S. 30
Im Jahr 2002 erfolgte eine Betriebsvermögensschenkung des Vaters an den Sohn mit einem steuerlichen Wert in Höhe von 2 200 000 €. Im Jahr 2004 erfolgt eine sog. Nachschenkung bzw. tritt der Erbfall ein, wobei ein Barvermögen von 1 000 € übergeht. Persönliche Freibeträge und die Sondernorm bei Tarifstufensprüngen (§ 19 Abs. 3 ErbStG) bleiben außer Ansatz.
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€ | ||
Ermittlung der Steuer für die Schenkung 2002: Schenkung 2002 | 2 200 000 | |
Betriebsvermögensfreibetrag | - | 256 000 |
1 944 000 | ||
Abschlag Betriebsvermögen 40 v. H. | - | 777 600 |
Steuerpflichtiger Erwerb | 1 166 400 | |
Steuer 2002 bei Steuersatz 19 v. H. | 221 616 |
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€ | € | |||
Ermittlung der Steuer für die Schenkung 2004: | ||||
Schenkung 2004 | 1 000 | |||
Schenkung 2002 | 2 200 000 | |||
Betriebsvermögensfreibetrag | - | 225 000 | ||
1 975 000 | ||||
Abschlag Betriebsvermögen 35 v. H. | - | 691 250 | ||
1 283 750 | 1 28... |