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Krankenversicherung | Neufassung der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die bisherigen Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien v. aufgehoben und als „Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien)„ v. im BAnz Nr. 61 v. S. 6501 bekannt gemacht. Die Richtlinien enthalten als Anlage Empfehlungen zur Umsetzung der stufenweisen Wiedereingliederung und sind mit Wirkung vom in Kraft getreten.