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Arbeitsrecht | Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht gezahlten Arbeitsentgelts einschließlich abgeführter Lohnsteuer
Leistet ein Arbeitgeber im Rahmen einer ihm angedrohten Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil Entgeltzahlungen an den Arbeitnehmer und führt die entsprechenden Lohnsteuerbeträge an das Finanzamt ab, so umfasst der Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer nach Aufhebung des Urteils gem. § 717 Abs. 2 ZPO auch die abgeführte Lohnsteuer. Der Ersatzanspruch entfällt nicht dadurch, dass der Arbeitgeber gegenüber dem Finanzamt die Rückzahlung der abgeführten Lohnsteuer verlangen kann. Ein Schadensersatzanspruch wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sich der Geschädigte wegen eines entstandenen Vermögensnachteils auch an einen Dritten halten kann ().