Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 15 vom Seite 1107 Fach 18 Seite 4059

Die deutsche GmbH im Wettbewerb mit der UK-Ltd.

von Rechtsanwalt José Campos Nave, Fachanwalt für Steuerrecht, Frankfurt/M.

I. Ausgangsbetrachtung

Die in Deutschland verbreitetste Gesellschaftsform ist die GmbH. Diese Gesellschaftsform hat sich für den Mittelstand als am praktikabelsten herausgestellt, da sie für eine notwendige Formalisierung sorgt und auch mit einer Haftungsbeschränkung ausgestattet ist. Allerdings sind die Kapitalerfordernisse von 25 000 € für manchen Gründer bereits ein unüberwindbares Hindernis. Zudem wünscht sich so mancher Unternehmer, das deutsche Gesellschaftsrecht und insbesondere das deutsche Steuer- und Insolvenzrecht zu vermeiden. Der mittelständische Unternehmer war daher stets auf der Suche nach einer Gesellschaftsform, die ebenfalls eine Haftungsbeschränkung vorweisen kann, daneben aber Platz für eine weitergehende Flexibilität zulässt.

II. Problematik bei Verwendung ausländischer Gesellschaften

In der Vergangenheit wurden immer wieder ausländische Gesellschaften mit beschränkter Haftung gegründet. Beispielsweise ist in Frankreich die „S.A.R.L.„, in Spanien die „S.L.„ und in Portugal die „Lda.„ mit einem der deutschen GmbH vergleichbaren Haftungsmantel und der korrespondierenden Haftungsbeschränkung ausgestattet. Sodann wurde unmittelbar ...