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Pensionszusage zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers trotz fehlender Probezeit keine vGA
Eine Pensionszusage einer neu gegründeten GmbH zugunsten eines neu angestellten Ges.-Gf. ist gem. rkr. (EFG 2003 S. 184) auch ohne Erprobungszeit keine vGA, wenn die Ertragsaussichten der GmbH die Pensionszusage als finanzierbar erscheinen lassen, die hinreichende Qualifikation des Geschäftsführers aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit beurteilbar ist, sich die Höhe der Pensionszusage exakt nach den bei einem Arbeitnehmer an die Rentenversicherung abzuführenden Beträgen richtet und ein Fremdgeschäftsführer sich nicht auf einen Vertrag ohne Altersversorgung eingelassen hätte.