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Übermittlung von Steueranmeldungen per Telefax
Mit Urteil vom – V R 31/01 (BStBl 2003 II S. 45; BBK KN-Nr. 308/2002) hat der BFH entschieden, dass eine auf einem amtlichen Vordruck erstellte USt-Voranmeldung, die dem FA per Telefax übermittelt wird, wirksam ist. Das gilt gem. IV D 2 – S 0321 – 4/03 jedoch nicht für USt-Erklärungen für das Kj oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum.