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Abgabe von monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Neugründungsfällen (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG)
Mit Schreiben vom 24. 1. 2003 – IV D 1 – S 7346 – 2/03 weist das BMF auf den durch Art. 1 Nr. 3 Buchst. a des Gesetzes zur Bekämpfung von Steuerverkürzungen bei der USt und zur Änderung anderer Steuergesetze (Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz [StVBG] vom 19. 12. 2001, BGBl I S. 3922, BStBl 2002 I S. 32) neu gefassten § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG hin. Danach ist im laufenden und folgenden Kj Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt. Die Änderung ist am 1. 1. 2002 in Kraft getreten. Zur Abgabe von monatlichen USt-Voranmeldungen in Neugründungsfällen gilt Folgendes: (1) Die Verpflichtung zur Abgabe monatlicher USt-Voranmeldungen besteht für das Jahr der Neugründung und für das folgende Kj. § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG i. d. F. des StVBG ist erst auf Neugründungsfälle beginne...