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BBK 6/2002 S. 4196

Bilanzierung von unentgeltlich erworbenen Milchlieferrechten bzw. von Zuckerrübenlieferrechten

(1) Die unentgeltlich zugeteilte Anlieferungsreferenzmenge für Milch als personenbezogenes Recht zur abgabenfreien Milchlieferung ist gem. weder in der D-Markeröffnungsbilanz noch in den Folgebilanzen anzusetzen. Die vorläufigen Anlieferungsreferenzmengen für Milch sind nach § 16g der Milch-Garantiemengen-VO (BGBl 1992 I S. 1332) im Wege der Verpachtung, des Verkaufs oder der Schenkung in den neuen Bundesländern nicht übertragbar. Dies hat zur Folge, dass auch in den Fällen einer Betriebsveräußerung die Anlieferungsreferenzmenge dem Erwerber des Betriebs behördlicherseits neu zugeteilt werden muss; sie geht also regelmäßig nicht rechtsgeschäftlich auf den Erwerber des Betriebs über. Die Anlieferungsreferenzmenge für Milch stellt daher kein se...