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BBK 22/2001 S. 4162

Zulässigkeit von Bilanzkorrekturen

Keine Bilanzberichtigung, sondern eine Bilanzänderung liegt vor, wenn ein Stpfl. im Bereich der Wertberichtigungen und der Rückstellungen von einer zulässigen pauschalen Ermittlung zu einer Einzelermittlung wechseln will. Hingegen handelt es sich um eine Bilanzberichtigung, wenn nachträglich Rückstellungen wegen nicht genommenen Urlaubs sowie wegen künftiger Prozesskosten gebildet werden ().

[KA]